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Allgemeines

    Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2007 wurde die Vorhaltung von Energieausweisen gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen dieser Novellierung gestaltete der Gesetzgeber diverse Einführungsdaten, nach welchen verschiedene Gebäude mit Energieausweisen zu belegen sind.

     Wohngebäude - Baujahr vor 1965 - (Verkauf, Verpachtung, Vermietung) seit 01.08.2007 Wohngebäude - aller      Baujahre(Verkauf, Verpachtung, Vermietung) seit 01.01.2009 Nicht-Wohngebäude ab 01.07.2009

     

Wissenswertes

    Ab 1. Juli 2009 dürfen auch potenzielle Käufer und Neumieter im Nichtwohnbestand den Energieausweis verlangen. Der Verkäufer oder Vermieter muss Ihnen unverzüglich einen gültigen Energieausweis zeigen und Eigentümer von großen, vielbesuchten, öffentlichen Dienstleistungsgebäuden müssen einen gültigen Energieausweis für das Publikum gut sichtbar aushängen.

     Der bedarfsorientierte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren

     

     

Inhalt des Energieausweises

     Heiz- und Warmwasserverbrauch einer Immobilie

     Zustand der Gebäudehülle

     Klassifizierung des Gebäudes

     Bei Nicht-Wohngebäuden wird zusätzlich der Energiebedarf für Gebäudekühlung und künstliche Beleuchtung      ausgewiesen

 

 

Vorteile des Energieausweises

     Käufer, Mieter oder Pächter können bezüglich der Energieeffizienz, Gebäude direkt miteinander vergleichen

     Für Immobilienbesitzer gibt der Energieausweis Hinweise auf eventuelle Gebäudemängel, so dass diese gezielt      beseitigt werden können

     Nachweis über die energetische Beschaffenheit der Immobilien

     Wertsteigerung

 

    Bei umfassenden energetischen Sanierungen von Wohnhäusern ist die Sicherung der Qualität bei der Umsetzung der geförderten Maßnahmen ein wichtiger Erfolgsfaktor. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass kompetente Planung und sachkundige Begleitung einer Sanierungsmaßnahme unerlässlich sind, um die gewünschte Energieeffizienz zu erzielen“, sagte Ingrid Matthäus-Maier, ehemalige Vorstandssprecherin der KfW Bankengruppe. Fachgerecht ausgeführte Sanierungen ermöglichen Mietern und Eigentümern, langfristig an deutlichen Heizkosteneinsparungen und wertstabilen Immobilien zu profitieren. Gewährt wird der Zuschuss für Baubegleitung bei Sanierungen auf Neubauniveau oder besser nach der Energieeinsparverordnung (EnEV). Er ist an ein konkretes Sanierungsvorhaben gekoppelt, das entweder in der Kredit- oder der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gefördert wird.

 

 

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